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 Zur Kostenübernahme 

Kostenübernahme Psychotherapie (HeilprG) Unna

Was ist möglich?

Bei meiner Praxis handelt es sich prinzipiell um eine Praxis für Selbstzahler.

Für detailliertere Preisinformationen klicke bitte hier

ABER: Es gibt durchaus Möglichkeiten zur Kostenübernahme in unterschiedlichem Umfang durch gesetzliche und private Krankenversicherungen, sowie Heilpraktiker-Zusatzversicherungen.

Sprich hierzu bitte einfach im Vorfeld mit Deiner Krankenkasse und kläre die Möglichkeiten einer Kostenübernahme. Aus Erfahrung wird eine nachträgliche Kostenübernahme leider generell abgelehnt.

Doch womit sollst Du in dieser Situation am besten anfangen und wie kannst Du am besten vorgehen? Lasse Dich nicht entmutigen und lasse es auf den Versuch bei Deiner Krankenkasse ankommen! 

Auf dieser Seite schildere ich Dir sehr gerne die Hintergründe der unterschiedlichen Varianten und wie gebe Dir Tipps, wie Du vorgehen und die Möglichkeiten, die es gibt bestmöglich nutzbar machen kannst.

Bert Rother Inhaber Praxis Glückauf in Unna

Deine Vorteile als Selbstzahler auf einen Blick

  • Zeitnahe Termine sind möglich

    • sich an Selbstzahler zu richten führt, im Gegensatz zu den überlaufenen Praxen, die mit den Krankenkassen abrechnen, zu moderaten Wartezeiten auf einen Termin
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  • Keine Speicherung Deiner Diagnosen bei den Krankenkassen​​​

    • Ärzte und Psychotherapeuten, die mit den Krankenkassen abrechnen, müssen auch bei den geringsten Deiner Anliegen eine Diagnose an die Krankenkassen übermitteln. Diese kann von Versicherungen bei Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgefragt werden und den Abschluss nachhaltig erschweren oder sogar endgültig verhindern.

    • Diese Diagnosen und weitere Deiner Patientendaten können außerdem abgefragt werden und Dir im Weg stehen:

      • bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung

      • bei der Überprüfung Deiner Tauglichkeit für eine Verbeamtung
         

  • Keine Informationen an den Arbeitgeber ​

    • Manche Berufsgruppen, wie z.B. Polizisten, Feuerwehr, Soldaten, etc. melden den Bedarf einer Therapie beim Arbeitgeber, was ihre Karrierechancen erheblich behindern kann.​
       

  • Als Heilpraktiker für Psychotherapie kann ich die Therapiemethoden individuell auf Deine Bedürfnisse anpassen.

    • Psychotherapeuten, die mit den Krankenkassen abrechnen, können nur das eine Verfahren mit den Krankenkassen abrechnen, das sie während ihrer Ausbildung gelernt haben. ​

    • Als Heilpraktiker für Psychotherapie habe ich freie Methodenwahl 

Wenn Du die Hintergründe und weitere Informationen hierzu haben möchtest:

Gesetzliche Krankenkassen

Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen

Leider sind die gesetzlichen Krankenkassen nicht zu einer Kostenübernahme von Behandlungen nach dem Heilpraktikergesetz verpflichtet. Dies schließt sie aber auch nicht pauschal aus.

 

ABER: Eine Übernahme der Kosten ist unter bestimmten Vorraussetzungen möglich!

Nach §13, Abs. 3 SGB V ist es den gesetzlichen Krankenkassen nach eingehender Prüfung generell möglich Einzelfallentscheidungen im Sinne einer Kostenübernahme, auch für Behandlungen nach dem Heilpraktikergesetz zu treffen.

 

Ein wesentliches Kriterium für eine solche Einzelfallentscheidung ist die Wartezeit auf einen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten.

Vielleicht weißt Du ja bereits aus eigener Erfahrung, dass Wartezeiten, von zum Teil erheblicher Dauer, leider traurige Realität sind. Dies resultiert insbesondere daraus, dass der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungen die Kapazität der Psychotherapeuten mit Krankenkassenzulassung klar übersteigt. Dieser Zustand war bereits vor der Corona-Pandemie weitestgehend normal, hat sich jedoch in ihrem Zuge nochmals deutlich verschlimmert.

Dies ist ein Zustand, der Menschen mit akuten psychischen Problemen nicht zuzumuten ist. Aus diesem Grund wurde in der Gesetzgebung genau diese Hintertür offen gelassen, um flächendeckende psychotherapeutische Behandlungen, auch nach dem Heilpraktikergesetz zu ermöglichen. Gesetzliche Krankenkassen sind deshalb im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages dazu verpflichtet, eine Behandlung in einem "zumutbare Zeitraum" zu ermöglichen. Die momentane rechtliche Definition dieses Zeitraumes ist mit einer Wartezeit auf einen Therapieplatz von maximal 3 Monaten bemessen. Werden diese 3 Monate in der Wartezeit überschritten, ist eine Einzelfallentscheidung durch die gesetzliche Krankenkasse möglich.

Wenn Du nun mit einer Wartezeit konfrontiert bist, die 3 Monate überschreitet, musst Du diese nicht akzeptieren.

Wende Dich hierfür an Deine gesetzliche Krankenkasse, mit einem Nachweis über die Anfragen an verschiedene kassenzugelassene Psychotherapeuten und die von ihnen genannten Wartezeiten und bitte um eine Einzelfallentscheidung für die Kostenübernahme. 

Private Krankenkassen

Kostenübernahme durch Private Krankenkassen

Die Kostenübernahme für Behandlungen nach dem Heilpraktikergesetz seitens der privaten Krankenkassen unterscheidet sich leider zum Teil erheblich, bezieht sich nur auf gewisse Teilaspekte mancher Behandlungen und ändert sich außerdem sehr häufig.

ABER: Im Einzelfall ist die Kostenübernahme, ähnlich dem Vorgehen der gesetzlichen Krankenkassen, unter der Maßgabe einer unzumutbaren Wartezeit möglich.

Es ist bei der Prüfung der privaten Krankenkassen hierbei nicht unüblich einen Qualifikationsnachweis des durchführenden Behandlers zu fordern. Sollte Deine private Krankenversicherung einen solchen verlangen, komme sehr gerne auf mich zu.

Mein Tipp für Dich: Wenn Du des öfteren Leistungen eines Heilpraktikers in Anspruch nimmst, empfehle ich Dir Dich einmal mit Heilpraktiker-Zusatzversicherungen zu beschäftigen. Hier gibt einige Angebote, die Behandlungen durch einen Heilpraktiker umfangreich abdecken.

Steuererklärung

Kostenübernahme im Rahmen der Steuererklärung

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung, auch nach dem Heilpraktikergesetz, die Du selber tragen musst, zählen zu den sogenannten "außergewöhnlichen Belastungen".

Hierunter fallen insbesondere "gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung". Auch Kosten für angeordnete Heilbehandlungen (z. B. auf einem Privatrezept) sind anerkannt und somit nach §33 EStG steuerlich absetzbar (Mantelbogen, außerordentliche Belastungen). Hierzu zählen neben den Heilbehandlungen auch die Fahrtkosten zum Heilpraktiker.

Mein Tipp für Dich: Im Fall der Fälle, wenn eine Kostenübernahme durch Deine Krankenversicherung abgelehnt oder nur anteilig übernommen werden sollte, ist es möglich die Kosten in Deiner kommenden Lohnsteuer- oder Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Dies gilt auch für die Fahrtkosten zum Heilpraktiker!

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